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Arzneimittelhersteller müssen die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) beachten, wenn Sie über verschreibungspflichtige Arzneien informieren möchten. Nach Paragraph 10 HWG dürfen bestimmte Informationen nur Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker) zugänglich gemacht werden. Wenn Sie zu einer der o.g. Personengruppen gehören, können Sie über die Eingabe Ihres User-Namens und Ihres DocCheck Passwortes Zugang zu weiteren Informationen erhalten.

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